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   BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23   

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BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23 (https://dejure.org/2023,19260)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2023 - 1 BvR 58/23 (https://dejure.org/2023,19260)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - 1 BvR 58/23 (https://dejure.org/2023,19260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 94 Abs. 2 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von Beleidigungen in einer Chatgruppe (fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei erledigten strafprozessualen Zwangsmaßnahmen; Fallgruppen; fortwirkende Beeinträchtigung; Wiederholungsgefahr; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bei fehlender Mitteilung des Bekanntgabezeitpunkts der für die Fristberechnung maßgeblichen Instanzentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Verdachts auf Beleidigung in einer Chatgruppe - Unzulässigkeit mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung der Zwangsmaßnahme - kein besonders belastender ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen wegen des Verdachts von Beleidigungen in einer Chatgruppe gestützten Durchsuchungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Verdachts auf Beleidigung in einer Chatgruppe - Unzulässigkeit mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung der Zwangsmaßnahme - kein besonders belastender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Verdachts auf Beleidigung in einer Chatgruppe; Unzulässigkeit mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung der Zwangsmaßnahme; kein besonders belastender ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Verdachts auf Beleidigung in einer Chatgruppe; Unzulässigkeit mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung der Zwangsmaßnahme; kein besonders belastender ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Verdachts auf Beleidigung in einer Chatgruppe - Unzulässigkeit mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung der Zwangsmaßnahme - kein besonders belastender ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Ein solcher Grundrechtseingriff kommt vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -).

    Hierzu zählen etwa Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen (vgl. Art. 13 Abs. 2 GG; hierzu auch BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Hierunter fallen neben einer weiterhin von der aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Maßnahme ausgehenden Beeinträchtigung Fälle der Wiederholungsgefahr und von tiefgreifenden und folgenschweren, sich typischerweise schnell erledigenden Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 116, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -).

    Ein solcher Grundrechtseingriff kommt vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -).

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Ein solcher folgt auch nicht aus der bloßen Betroffenheit von Art. 13 Abs. 1 GG, wenn - wie hier - der Beschwerdeführer die Unverletzlichkeit der Wohnung gerade nicht als verletzt rügt (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17 u.a. -, Rn. 59).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Es obliegt dann einem Beschwerdeführenden anhand der Umstände des Einzelfalls näher vorzutragen, warum etwa ein besonders belastender Grundrechtseingriff vorliegt, der trotz Erledigung ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse begründen soll (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 -, Rn. 18 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 1119/05 u.a. -, Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Hierunter fallen neben einer weiterhin von der aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Maßnahme ausgehenden Beeinträchtigung Fälle der Wiederholungsgefahr und von tiefgreifenden und folgenschweren, sich typischerweise schnell erledigenden Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 116, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Es obliegt dann einem Beschwerdeführenden anhand der Umstände des Einzelfalls näher vorzutragen, warum etwa ein besonders belastender Grundrechtseingriff vorliegt, der trotz Erledigung ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse begründen soll (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 -, Rn. 18 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 1119/05 u.a. -, Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Ein solcher Grundrechtseingriff kommt vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Im Übrigen entfällt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis mit Erledigung einer Maßnahme (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 34).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Hierunter fallen neben einer weiterhin von der aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Maßnahme ausgehenden Beeinträchtigung Fälle der Wiederholungsgefahr und von tiefgreifenden und folgenschweren, sich typischerweise schnell erledigenden Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 116, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
    Hierunter fallen neben einer weiterhin von der aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Maßnahme ausgehenden Beeinträchtigung Fälle der Wiederholungsgefahr und von tiefgreifenden und folgenschweren, sich typischerweise schnell erledigenden Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 116, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -).
  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

  • BVerfG, 27.09.2019 - 1 BvR 1700/19

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 209/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Verweisung eines arbeitsrechtlichen Rechtsstreits an

  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Hat sich die angegriffene hoheitliche Maßnahme, etwa durch Zeitablauf, erledigt, ist es Sache der Beschwerdeführenden ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juli 2023 - 1 BvR 58/23 -, Rn. 8 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten

    Soweit der Beschwerdeführer hilfsweise eine Verletzung der Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG rügt, stehen Anordnungen, die in die genannten Grundrechte eingreifen, weder unter einem verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt, noch erfolgt ein einzelfallbezogener Vortrag, in dessen Lichte auf einen besonders belastenden Grundrechtseingriff zu schließen sein könnte (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juli 2023 - 1 BvR 58/23 -, Rn. 11).
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